Privates Bau- und Architektenrecht
Das private Baurecht ist eine komplexe und technisierte Rechtsmaterie. Außergerichtlich wie prozessual gelten oft eigene Regeln. VOB- oder Werkvertrag, Abnahme und Mängel – Juristen stöhnen, Bauherren, Architekten und Bauunternehmer sind sich unsicher.
Das private Bau- und Architektenrecht umfasst sämt-liche Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmern. Mängel am Bauwerk, Abschläge, Vorschüsse, die Abnahme, Architekten-honorar und die Bezahlung von Rechnungen… das sind nur einige Kernpunkte, die immer aufs Neue ins juristische Kreuzfeuer geraten.
Eine gute Vertragsgestaltung bzw. Vertragsprüfung kann Risiken im privaten Baurecht mindern. Bauverzögerungen lassen sich durch wirksame Mittel wieder ankurbeln. Bei bau- und nachbarrechtlichen Streitigkeiten ist die konstruktive Vermittlung der Interessen oft die bessere Wahl als die Konfrontation, insbesondere dann, wenn auf beiden Seiten der Streitigkeit Unternehmer stehen, die auch nach dem betreffenden Bauvorhaben wieder gemeinsam arbeiten wollen.
Sichern Sie sich Ihre Rechte als Baubeteiligter schon durch eine fundierte Beratung und Vertragsgestaltung. Eine baurechtliche Vertretung und Beratung aus einer Hand sichert ihnen positive Synergieeffekte, vor allem aber Zeitersparnis und Stressminimierung.
Natürlich vertrete ich meine Mandanten auch im Bauprozess engagiert.