Das Mietrecht, ob Wohnungs- oder Gewerberaummietrecht ist eine der streitintensivsten Rechtsmaterien überhaupt. Ein großer Teil aller vor Gericht entschiedenen Fälle entstammt diesem Bereich. Gewinner ist hier in vielen Fällen keine von beiden Seiten, da die – je nach Streitwert – nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens oft auch das Obsiegen zu einer zweifelhaften Angelegenheit machen.
Ich kann Ihnen helfen, wenn Sie ein Mietverhältnis eingehen wollen. Gemeinsam kann ein an Ihren Interessen oder an den von beiden Seiten gewollten Folgen orientierter Vertrag ausgearbeitet oder ein Ihnen zur Unterschrift vorgelegter Vertrag geprüft werden; ebenso kann ich bereits bestehende Verträge auf ihre Folgen hin prüfen, Streitigkeiten klären und Ihnen helfen, wenn es zu Problemen (etwa mit dem Verhalten von Mietern, Mietrückständen etc.) kommt, ein Mietverhältnis wieder zu entspannen oder schnell und rechtssicher zu beenden.
Von der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen über die Formulierung rechtssicherer Kündigungen bis hin zur Frage nach Mietzahlungsverpflichtungen oder der Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses – das Mietrecht ist eine außerordentlich vielschichtige Materie, mit der aber jeder von uns konfrontiert wird. Sichere Beratung und Vertretung hilft hier, Probleme zu beseitigen oder im Idealfall erst gar nicht entstehen zu lassen.