Wenn Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten, schicken Sie einen ausgefüllten Auftragsbogen » an uns.
Sollen wir Sie gegenüber Dritten vertreten, ist es erforderlich, dass Sie uns offiziell bevollmächtigen. Schicken sie uns dazu eine ausgefüllte Vollmacht » im Original zu.
Haben Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung für außergerichtliche Angelegenheiten, können Sie diese mit dem Beratungshilfe-Antrag » bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Für die Unterstützung in gerichtlichen Angelegenheiten sollten sie den Prozesskostenhilfe-Antrag » verwenden.
Die verlinkten Dateien sind PDF-Dateien und lassen sich mit dem Programm Acrobat Reader öffnen. Dieses Programm können Sie sich kostenlos beim Hersteller herunterladen, wenn Sie auf nebenstehendes Bild klicken.
Für Rückfragen zu Voraussetzungen und zur Ausfüllung dürfen Sie uns natürlich gerne kontaktieren.