Kosteninformation

Die zu berechnenden Rechtsanwaltgebühren werden mir von dem seit 01. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben. Dieses legt für verschiedene Arten von Verfahren (etwa zivil- oder strafrechtliche Verfahren) oder verschiedene Tätigkeiten (etwa nur die Prüfung eines Anspruchs oder die Geltendmachung gegenüber einem Dritten) verschiedene Gebührenrahmen oder -ansätze fest.

Hierbei gilt grundsätzlich, dass sich diese Rahmen nach dem Aufwand und dem zu Grunde liegenden Streitwert (also etwa der Höhe eines Kaufpreises, um dessen Zahlung gestritten wird) richten. In Strafgeld- und Bußgeldsachen fallen streitwertunabhängige Rahmengebühren an. Andere Möglichkeiten der Kostenberechnung, wie etwa Pauschalvergütung oder Bezahlung nach Stunden kann in bestimmten Verfahren vorher vereinbart werden.

Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechts-fragen, ohne dass hierbei bereits der Gegner angeschrieben wird. Es handelt sich lediglich um eine anwaltliche Stellungnahme Ihnen gegenüber. Die Kosten einer Erstberatung liegen zwischen 25,- und 190,- € zzgl. Auslagen und 19% Mehrwertsteuer.

Bei der ggf. anschließend erfolgenden Übertragung des Mandates werden die Kosten der Erstberatung angerechnet. Die dann entstehenden Kosten richten sich in der Höhe danach, ob nur außergerichtlich oder gerichtlich vorgegangen wird. Bestimmte Tätigkeiten lösen bestimmte Gebühren aus. Über das Entstehen von Gebühren werde ich Sie immer vorher informieren, um die Höhe der Kosten in ein sinnvolles Verhältnis zum Wert der Angelegenheit für Sie setzen und ggf. andere Vorgehensmöglichkeiten raten zu können.

Natürlich arbeiten wir mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Falls Sie rechtsschutz-versichert sind, wird von uns aus die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung abgefordert. Sofern von der Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt wird, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so dass von Ihnen allenfalls die dort vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen ist.

Selbstverständlich prüfen wir im Rahmen unseres umfassenden Services ebenfalls, ob Sie Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe und damit die finanzielle Unterstützung des Staates bei der Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei der Verteidigung gegen Dritte in Anspruch nehmen können.

Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Gewährung solcher staatlichen Leistungen haben sowie die zur Antragstellung erforderlichen Formulare finden Sie im Bereich Downloads auf unserer Seite